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Führerscheine und Befähigungsnachweise

Der Prüfungsausschuss Münster für Sportbootführerscheine nimmt zurzeit Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführer- scheins-Binnen  (IZA) und zum Erwerb des Sportküsten- schifferscheins (IZC) in Theorie und Praxis ab. Ferner werden Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) nach dem Sprengstoffrecht durchgeführt.

Sportbootführerschein - Binnen (IZA)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:
Segeln/Surfen ab 14, Motor ab 16 Jahren,

Tauglichkeit:
Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- bewerber",

Zuverlässigkeit:
Vorlage eines gültigen Kfz Führerscheins (oder Führungs- zeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).

Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des Binnenschiffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Sportküstenschifferschein (IZC)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

Zulassung:
ab 16 Jahren, Besitz SBF-See, Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des Schiff- fahrtsrechts und der Wetterkunde sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungs- manöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten nachzuweisen.

Fachkundenachweis (FKN)

Nachweis für die Befähigung zum sicheren Umgang mit Seenotsignalmitteln nach dem Sprengstoffrecht.

Zulassung:
Vollendung des 16. Lebensjahres und Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit 15 Fragen. In der praktischen Prüfung muss der sichere Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nachgewiesen werden. Der Frage- und Antwortenkatalog sowie die Prüfungsordnung sind auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes (www.dsv.org) dargestellt.

Geschäftszeiten
Di. 12:00 - 15:00
Mi. 12:00 - 15:00
Fr. 10:00 - 12:00

Weitere Termine nach
Vereinbarung.
 

Kontakt
Tel: 0251-7474635
Fax: 0251-9619123

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